Senatoren schlagen eine Anpassung der zivilrechtlichen Haftung bei traditionellen Festen vor
Im Senat wurde ein Gesetzentwurf zur Anpassung der für traditionelle Feste geltenden zivilrechtlichen Haftungsregelung eingebracht. Der am 21. September 2026 registrierte Entwurf wird von 17 Senatorinnen und Senatoren getragen und wurde an den Rechtsausschuss überwiesen.
Ein Gesetzentwurf zu traditionellen Festen
Der für die Sitzungsperiode 2025–2026 eingetragene Gesetzentwurf Nr. 959 verfolgt das Ziel, eine „gerechtere und besser auf traditionelle Feste zugeschnittene“ zivilrechtliche Haftungsregelung zu schaffen. Das übermittelte Dokument enthält jedoch weder Angaben zu den vorgesehenen Änderungen noch zu den Situationen, auf die sie Anwendung finden könnten.
Der Entwurf soll im Ausschuss geprüft werden
Der von Stéphane Le Rudulier, Laurent Burgoa, Max Brisson, Nathalie Delattre, Vivette Lopez, Pierre Médevielle, Jean-Pierre Grand, Denise Saint-Pé, Lauriane Josende, Mireille Jouve, Henri Cabanel, Jérémy Bacchi, Marie-Arlette Carlotti, Bernard Buis, Alain Milon, Denis Bouad und Hussein Bourgi eingebrachte Entwurf wurde an den Ausschuss für Verfassungsgesetze, Gesetzgebung, allgemeines Wahlrecht, Geschäftsordnung und allgemeine Verwaltung überwiesen.
Die Überweisung erfolgt vorbehaltlich der möglichen Einsetzung eines Sonderausschusses. Aus den verfügbaren Angaben gehen weder der Zeitplan für die Prüfung des Entwurfs noch das weitere Vorgehen hervor.
Quelle: Senat – neueste Texte (www.senat.fr)
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