Robert Ménard steht in Montpellier vor Gericht, nachdem er die Trauung mit einem ausreisepflichtigen Mann verweigert hatte
Robert Ménard steht am Mittwoch, dem 30. September, vor dem Strafgericht in Montpellier. Der Bürgermeister von Béziers hatte sich im Juli 2023 geweigert, eine Französin und einen algerischen Staatsangehörigen zu trauen, gegen den eine Verpflichtung zum Verlassen des französischen Staatsgebiets (OQTF) vorlag. Ihm drohen bis zu fünf Jahre Haft, eine Geldstrafe von 75 000 Euro und der Entzug des passiven Wahlrechts.
Eine verweigerte Trauung im Mittelpunkt der Anklage
Am 7. Juli 2023 hatte Robert Ménard sich geweigert, Eva M. und Mustapha B. zu trauen. Der Kommunalpolitiker hatte damals erklärt, er vermute eine Scheinehe. Wenige Tage nach dieser Weigerung war Mustapha B. nach Algerien abgeschoben worden.
Das Paar konnte schließlich im Sommer 2026 in Algerien heiraten. Die Eheleute leben jedoch getrennt: Eva M. wohnt mit ihren Kindern in Frankreich.
Eine Verhandlung unter Spannung
Im Vorfeld des Prozesses rief der Bürgermeister seine Unterstützer dazu auf, nach Montpellier zu kommen. Er ließ außerdem mehrere Politiker als Zeugen laden, darunter David Lisnard, Präsident der Association des maires de France, und Bruno Retailleau, ehemaliger Innenminister. Beide werden in der Quelle als Präsidentschaftskandidaten vorgestellt.
Robert Ménard hatte auch Emmanuel Macron gebeten, zur Verhandlung zu kommen. Der Präsident werde nicht anwesend sein, teilte der Angeklagte mit. 2025 hatte Emmanuel Macron die Situation der Bürgermeister, die mit der Eheschließung von Menschen ohne regulären Aufenthaltsstatus konfrontiert sind, als „absurd“ bezeichnet.
Vor der Verhandlung äußerte die Anwältin des Paares, Vanessa Edberg, gegenüber AFP ihre Besorgnis und berichtete von Drohungen. Sie erklärte, die Anwesenheit von Unterstützungskomitees abgelehnt zu haben, da es in dem Prozess um Recht und nicht um Politik gehen solle.
Eine Debatte, die über den Fall hinausgeht
Der Fall fällt in eine Zeit, in der der Rechtsausschuss der Nationalversammlung einen Gesetzentwurf prüft, der Menschen ohne regulären Aufenthaltsstatus die Eheschließung verbieten soll. Die Association des maires de France unterstützt den Text, während gewählte Vertreter der Association nationale des villes et territoires accueillants ihn für diskriminierend halten.
Der Beitrag von franceinfo, der am 30. September um 9:57 Uhr aktualisiert wurde, kündigt den für denselben Nachmittag angesetzten Prozess an. Über eine Entscheidung des Gerichts berichtet er nicht.
Quelle: franceinfo – Les Titres (www.franceinfo.fr)
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