Wahlkampfclip von 2026: Gabriel Attals Bierglas wirft Fragen im Hinblick auf das Evin-Gesetz auf
Der Clip von Gabriel Attal zum Start der Aktion „1000 bistrots“ zeigt den ehemaligen Premierminister mit einem Glas Bier, dessen Marke im Bild sichtbar ist. Verbände sind der Ansicht, dass diese Inszenierung dem Geist des Evin-Gesetzes widerspricht, das die Werbung für Alkohol regelt. Doch laut einem in dem Bericht zitierten Anwalt wäre der Ausgang eines möglichen Rechtsstreits ungewiss.
Ein Glas im Mittelpunkt des Wahlkampfclips
Der am 7. September 2026 auf Gabriel Attals Account veröffentlichte Clip stellt seine Aktion „1000 bistrots“ vor, die nach seinen Angaben Begegnungen und Austausch fördern soll. Darin spricht er sich für einen Präsidentschaftswahlkampf aus, der sich nicht auf große Kundgebungen beschränkt, sondern auch Gesprächen am Tisch Raum gibt.
In den Aufnahmen geht er mit einem Bier umher, setzt sich mit dem Glas hin und stößt an. An mehreren Stellen ist eine Marke auf dem Glas zu erkennen. Am 10. September, nach einer ersten Veranstaltung der Aktion in Saint-Malo, griff Gabriel Attal die Initiative erneut in den sozialen Netzwerken auf.
Am Rande eines Besuchs in einem Bistro der Stadt darauf angesprochen, verteidigte er den Stellenwert alkoholischer Getränke in der französischen Lebenskunst. Für ihn bedeutet ein Glas zu trinken nicht, Alkoholismus zu fördern.
Verbände prangern Werbung für Alkohol an
Addictions France vertrat die Auffassung, dass diese Kommunikation gegen das 1991 verabschiedete Evin-Gesetz verstoße, das direkte oder indirekte Werbung für alkoholische Getränke regelt. Bernard Basset, Ehrenpräsident des Verbands, beanstandet insbesondere die sichtbare Marke auf dem Glas. Er beruft sich auch auf das Gesetz über Influencer vom Juni 2023, das die Anwendung des Evin-Gesetzes auf Websites und Inhaltsersteller präzisiert.
Über die Marke hinaus kritisieren die Verbände die Verknüpfung von Alkohol und Geselligkeit. Mickaël Naassila, Präsident der Société française d’addictologie, merkt an, dass der Clip Bier mit Begegnungen und Austausch in Verbindung bringt. Bernard Basset betont außerdem, dass der Gesundheitshinweis „Alkoholmissbrauch ist gesundheitsschädlich“ darin nicht erscheint.
Diese Punkte sind die Argumente der Verbände und keine gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Clips. Dabei geht es insbesondere um die Grenze zwischen der Information oder Kommunikation über ein Getränk und der Werbung dafür.
Die rechtliche Bewertung bleibt ungewiss
Der auf Digitalrecht spezialisierte Anwalt Etienne Deshoulières, der regelmäßig Influencer berät, ist der Ansicht, dass ein Gericht Gabriel Attal nicht zwangsläufig verurteilen würde. Er erinnert daran, dass eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 1992 politischen Persönlichkeiten im Wahlkampf eine weitreichende Meinungsfreiheit zuerkennt.
Der Fall würde somit ein Spannungsverhältnis zwischen den Zielen der öffentlichen Gesundheit, insbesondere der Prävention des Alkoholkonsums unter Jugendlichen, und der Meinungsfreiheit der Kandidaten aufwerfen. Laut dem Anwalt gibt es keine frühere Rechtsprechung, die sich genau auf diese Kombination bezieht. Solange keine gerichtliche Entscheidung zu diesem Fall vorliegt, bleibt daher offen, ob der Clip mit dem Evin-Gesetz vereinbar ist.
Die geschilderten Fakten und Stellungnahmen wurden von Le vrai du faux am 11. September 2026 veröffentlicht.
Quelle: Le vrai du faux (www.sudouest.fr)
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